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Worum es geht

Ohne Nachweis keine Genehmigung, ohne frühe Planung kein günstiger Nachweis.

Ohne gültigen GEG-/GModG-Nachweis (Energieausweis) gibt es keine Baugenehmigung, das betrifft jedes Neubau- und die meisten Sanierungsvorhaben.

Wird die energetische Bilanzierung erst spät oder isoliert von der übrigen Planung erstellt, drohen Verzögerungen oder teure Nachbesserungen an der Gebäudehülle oder im technischen Anlagenkonzept.Bei mehreren Gebäuden in einem Projekt, etwa einem Gewerbepark mit mehreren Hallen, potenziert sich dieser Aufwand zusätzlich, wenn er nicht von Anfang an gebündelt organisiert wird.

Wie es funktioniert

Was wir konkret tun

Erstellung von Nachweisen

Zum baulichen Wärmeschutz für Wohn- und Nichtwohngebäude gemäß GEG/GModG und DIN V 18599 (Energieausweise)

Wärmebrückenberechnungen

Damit konstruktive Details nicht nachträglich zum Schwachpunkt der Gesamtbilanz werden.

Energieberatungen

Bei Neu- und Bestandsbauten  zur energetischen Optimierung, mit konkreten Maßnahmenvorschlägen statt allgemeiner Hinweise.

Erstellung individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Mit klarer Empfehlung zur Umsetzung und Bewertung der Wirtschaftlichkeit

Bauteilauswahl

In Abstimmung mit Schallschutz und Statik,  damit Wärmeschutzmaßnahmen nicht gegen andere bauphysikalische Anforderungen arbeiten.

Erstellung Sachverständigengutachten, Bauteilkataloge und Nachweies

Zum sommerlichen Wärmeschutz  für die thermische Gebäudehülle, einreichfertig für die Genehmigungsbehörde.

Prozessschritte

Wie ein Projekt abläuft

  • 1. Datengrundlage

    Gebäudeentwurf des Architekten (abgestimmt mit Tragwerksplaner & Schallschutz) & Planungsparameter des TGA-Planers.

  • 2. Bilanzierung

    Energetische Berechnung nach DIN V 18599 für jedes betroffene Gebäude erstellt.

  • 3. Wärmeschutz-Nachweis

    Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2 

  • 4. Dokumentation

    Energieausweis & Bauphysikalischer Bauteilkatalog für alle Bauteile der Gebäudehülle, einreichfertig für die Behörde zusammengestellt.

Die Möglichkeiten

Für wen diese Leistung besonders zählt

Je nachdem, wo Sie stehen, beginnt der Weg an einer anderen Stelle.

Bestandshalter

Sie verwalten Immobilienbestände und müssen modernisieren, dekarbonisieren und nachweisen. LIST Eco zeigt den Weg vom Status quo zur Zukunftsfähigkeit — ohne wirtschaftliche Überraschungen.

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Corporates

Sie nutzen Immobilien für die eigene Geschäftstätigkeit und müssen zunehmend darüber berichten. LIST Eco liefert die Datenbasis für CSRD, Dekarbonisierung und technische Substanz Ihrer Standorte.

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Generalplaner

Spezialisierte Zuarbeit, die zu Ihrem Zeitplan passt. Sie planen Gebäude von Phase 0 bis zur Übergabe. LIST Eco liefert die spezialisierten Fachgewerke dazu, auf einer gemeinsamen Datenbasis, abgestimmt auf Ihren Planungsablauf.

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Projektentwickler

Von der Machbarkeit bis zur Zertifizierung, LIST Eco liefert die technische Grundlage für Ihr Projekt auf einer Datenbasis, nicht auf mehreren widersprüchlichen.

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Öffentliche Hand

Vorbildfunktion, die sich technisch nachweisen lässt. Sie planen und sanieren Liegenschaften mit Vorbildfunktion. LIST Eco liefert die technische und regulatorische Grundlage dafür, von der Machbarkeit bis zur Zertifizierung.

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Gegründet 2022 Gewachsen aus Überzeugung.

Was in vier Jahren entstanden ist – in Zahlen

300 +

abgeschlossene Projekte

Vom Gutachten bis zur Zertifizierung. Jedes mit messbarem Ergebnis.

116 %

Wachstum seit Gründung 2022

Gewachsen, weil Nachweis und Planung aus einer Hand überzeugen.

55 +

Fachleute

Bauphysik, Simulation, Strategie und Zertifizierung im Haus.

9

Standorte

Regional verankert, mit der Gruppe im Rücken.

Häufig gestellte Fragen

Fragen, die hier immer wieder kommen

Ist der GEG/GModG-Nachweis (Energieausweis) dasselbe wie eine Energiesimulation?

Nein, der GEG-/GModG-Nachweis (Energieausweis) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanforderung. Die thermische Simulation kann darüber hinaus Komfort, Anlagendimensionierunge und Betriebskosten optimieren, ist aber kein Ersatz für den formalen Nachweis.

Ab wann im Projekt brauchen wir den Nachweis?

Spätestens vor Baubeginn muss er bei der Behörde vorliegen. Die Datengrundlage, meist die Genehmigungsplanung, sollte deutlich früher stehen, damit keine Verzögerung entsteht.

Was passiert, wenn sich die Planung nach Erstellung des Nachweises noch ändert?

Wesentliche Änderungen an Gebäudehülle oder Anlagentechnik erfordern eine Aktualisierung des Nachweises. Wir prüfen Änderungen und stellen die Auswirkungen dar,damit das im Blick bleibt.

Sie planen ein Gebäude und wollen Komfort und Kosten früh absichern.

Schildern Sie uns das Projekt — wir simulieren die entscheidenden Varianten.

Ansprechpartner/in

Entscheidungs­sicherheit beginnt mit einem Gespräch.

Benedikt Scholler

Bereichsleiter Beraten/Planen

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Kontakt

Benedikt Scholler

Bereichsleiter Beraten/Planen

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