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Worum es geht

Die eigene Anlage kann zum eigenen Genehmigungsrisiko werden.

Nicht nur der Schutz vor Lärm von außen zählt, auch der Lärm, den eine Anlage oder Nutzung selbst erzeugt, unterliegt Grenzwerten, die im Genehmigungsverfahren z.B. nach TA-Lärm geprüft werden. Wird das übersehen, drohen Auflagen im Nachhinein oder Nachbarschaftskonflikte nach Inbetriebnahme, wenn Anwohner sich beschweren und der Betrieb nachgerüstet werden muss.

Bei Logistik- und Gewerbeimmobilien mit Nachtbetrieb ist dieser Nachweis oft der Punkt, an dem sich eine Genehmigung verzögert.

Wie es funktioniert

Was wir konkret prüfen

Schallemissionen von technischen Anlagen

 Etwa Lüftung, Kälteerzeugung oder Verkehr auf dem Grundstück, einzeln und in Summe bewertet.

Einhaltung der Immissionsrichtwerte

An den maßgeblichen Immissionsorten der Nachbarschaft, differenziert nach Tag- und Nachtzeiten.

Prognose für Anlieferverkehr und Betriebslärm

Bei gewerblicher Nutzung, besonders relevant bei Nachtbetrieb oder häufiger Anlieferung.

Maßnahmen zur Minderung

Wo Grenzwerte sonst überschritten würden, mit konkreten technischen oder baulichen Optionen.

Prozessschritte

Wie ein Projekt abläuft

  • 1. Anlagenerfassung

    Relevante Lärmquellen des Vorhabens erfasst, inklusive geplanter Betriebszeiten. 

  • 2. Immissionsprognose

    Schallausbreitung zu den Nachbargrundstücken berechnet.

  • 3. Grenzwertvergleich

    Ergebnis gegen die geltenden Richtwerte nach TA Lärm geprüft.

  • 4. Maßnahmenplanung

    Technische oder bauliche Minderungsmaßnahmen empfohlen, wo nötig, mit Kosteneinschätzung.

Gegründet 2022 Gewachsen aus Überzeugung.

Was in vier Jahren entstanden ist – in Zahlen

300 +

abgeschlossene Projekte

Vom Gutachten bis zur Zertifizierung. Jedes mit messbarem Ergebnis.

116 %

Wachstum seit Gründung 2022

Gewachsen, weil Nachweis und Planung aus einer Hand überzeugen.

55 +

Fachleute

Bauphysik, Simulation, Strategie und Zertifizierung im Haus.

9

Standorte

Regional verankert, mit der Gruppe im Rücken.

Häufig gestellte Fragen

Fragen, die hier immer wieder kommen

Betrifft das auch reine Büro- oder Wohngebäude?

Ja, vor allem durch technische Anlagen wie Wärmepumpen, Rückkühler oder Lüftungsgeräte. Besonders relevant wird es bei Logistik, Gewerbe und Produktion mit Nähe zu Büro- und Wohngebäuden.

Wer legt die zulässigen Grenzwerte fest?

Die TA Lärm und die jeweilige Gebietseinstufung im Bebauungsplan, abhängig von der Nutzung der Nachbargrundstücke.

Was passiert, wenn die Prognose eine Überschreitung zeigt?

Das ist vor dem Bau lösbar, meist über Kapselung, Schalldämpfer oder veränderte Anlagenpositionierung. Entscheidend ist, das früh zu wissen statt erst bei der Inbetriebnahme.

Sie planen ein Gebäude und wollen Komfort und Kosten früh absichern.

Schildern Sie uns das Projekt — wir simulieren die entscheidenden Varianten.

Ansprechpartner

Entscheidungs­sicherheit beginnt mit einem Gespräch.

Benedikt Scholler

Bereichsleiter Beraten/Planen

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Kontakt

Benedikt Scholler

Bereichsleiter Beraten/Planen

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